Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) wird alle 5 Jahre – zugleich mit dem Abgeordnetenhaus von Berlin – von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Die BVV unterscheidet sich von anderen Volksvertretungen vor allem dadurch, dass sie keine gesetzgeberische Kompetenz besitzt. Die BVV ist in etwa mit den Kommunalvertretungen in anderen Bundesländern vergleichbar. Außerdem sind ihre 55 Mitglieder keine Vollzeitpolitiker, sondern nehmen ihre Arbeit nach Feierabend in ihrer Freizeit ehrenamtlich wahr.

Die Tagesordnung der monatlich tagenden BVV umfasst häufig 60 bis 80 Punkte. Wenn sich jede der derzeit sechs Fraktionen wie auch das Bezirksamt zu jedem TOP nur fünf Minuten äußern würde, würde die Abarbeitung der Tagesordnung den normalen Zeitrahmen einer Sitzung sprengen. Dies gilt umso mehr in einem ehrenamtlich tätigen Feierabendparlament wie der BVV, deren Sitzungsbeginn um 17.00 Uhr ist. Deshalb wird die jeweilige Tagesordnung der BVV im Vorfeld vom sog. Ältestenrat strukturiert.

Fachausschüsse

Die meisten neu eingebrachten Anträge oder Vorlagen werden daher in die Fachausschüsse überwiesen, wo sie ausführlicher erörtert werden können. Diese Gremien tagen im Rahmen eines monatlichen Sitzungskalenders in der Regel ab 17.30 Uhr. Die Fachausschüsse versehen die Anträge und Vorlagen mit Beschlussempfehlungen für die Schlussabstimmung in der BVV.

Die Ausschüsse können in zwei Kategorien eingeteilt werden, nämlich solche, die öffentlich tagen, und solche, die in nichtöffentlicher Sitzung zusammentreten. Zu letzteren gehört beispielsweise der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden, an den sich Bürger vertraulich wenden können, wenn sie mit der Tätigkeit der bezirklichen Verwaltung in ihren persönlichen Angelegenheiten nicht zufrieden sind oder diese beanstanden.

Weit zahlreicher sind die in öffentlicher Sitzung tagenden Ausschüsse, die sich, wie dem Terminkalender auf unserer Homepage zu entnehmen ist, mit allen Aspekten des bezirklichen Lebens befassen wie Fragen der Stadtplanung, Bebauungsplänen, Grünplanung, Bau, Verkehr, Schule, Gesundheit, Bildung, Kultur, Soziales, Sport, Jugendpolitik, Seniorenthemen, Inklusion und Partizipation.

Wann tagen die Ausschüsse?

Gäste sind bei den Sitzungen der öffentlich tagenden Gremien stets willkommen. Die Termine der im Normalfall einmal monatlich tagenden Ausschüsse sind auf den Internetseiten der BVV leicht ermittelbar, ebenso der Ort und die Tagesordnung der jeweiligen Sitzung, die ca. eine Woche vorher ins Internet gestellt wird.

Einwohnerfragestunde

Allerdings können die Besucher einer Sitzung die Erörterungen der Ausschussmitglieder nur als Zuhörer verfolgen. Dennoch gibt es eine Möglichkeit, sich mit Fragen oder einem Anliegen an einen Ausschuss zu wenden. Vor einigen Jahren wurden die Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger in den bezirklichen Gremien erweitert. So können sich Bürgerinnen und Bürger des Bezirks im BVV-Büro zur Einwohnerfragestunde eines Ausschusses (mit Ausnahme des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung) anmelden.

Die Geschäftsordnung der BVV sieht hierzu vor, dass sich der/die Fragesteller/-in zwei Tage vor der anberaumten Sitzung anmelden soll und sich dann mit den eingereichten Fragen oder Themen direkt an die Mitglieder des Bezirksamts wenden kann. Spontane Fragen sind allerdings auch möglich. Um eine vorherige Anmeldung wird deshalb gebeten, um sicherzustellen, dass sich das Bezirksamt auf die Fragen ggf. vorbereiten und der/dem Fragesteller/-in eine qualifizierte Antwort geben kann. Eine Reihenfolge der eingereichten Anfragen ist damit nicht verbunden. Diese Fragestunde im Ausschuss soll 15 Minuten nicht überschreiten. Das Verfahren bestimmt der jeweilige Ausschuss im Einzelfall selbst.

Ebenso besteht für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, bis spätestens zwei Tage vor jeder – in der Regel monatlichen – Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung eine Frage beim BVV-Büro einzureichen. Diese Fragen werden dann zu Beginn jeder Plenarsitzung aufgerufen und das Bezirksamt ist – im Rahmen des vorgesehenen Zeitrahmens – verpflichtet, mündlich Stellung zu nehmen. Jeder/-e Fragesteller/-in darf die Frage innerhalb der Redezeit erläutern. Die Erläuterung ist mit der Frage vorab einzureichen. Der oder die Fragesteller/-in hat das Recht auf zwei Zusatzfragen. Die Redezeit der Fragenden darf pro Frage zwei Minuten nicht überschreiten. Die Fragen sollen keine unsachlichen Feststellungen oder Wertungen enthalten. Für die Fragestunde im Plenum der BVV sind insgesamt 30 Minuten vorgesehen. Auf Wunsch der/des Fragestellers/-in kann eine schriftliche oder elektronische Beantwortung erbeten werden. Informationen und nähere Auskünfte hierzu erhält man auf der Internetseite der BVV unter „Wissenswertes“, in der Geschäftsordnung der BVV oder direkt im BVV-Büro.

Weiterhin können Bürgerinnen und Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, zu Themen, die in die Kompetenz der BVV fallen, einen Einwohnerantrag einreichen. Der Antrag wird vom Bezirksamt – im Auftrag der BVV – auf seine formalen Zulässigkeitsvoraussetzungen geprüft. Damit ein solcher Einwohnerantrag der BVV vorgelegt werden kann, muss er von mindestens 1000 Einwohnerinnen und Einwohnern des Bezirks (ab 16. Jahre) unterschrieben worden sein. Ist der Antrag zulässig und von einer genügend großen Anzahl von Unterstützern unterschrieben worden, wird er der BVV vorgelegt. Diese muss unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Monaten nach Eingang, über den Antrag entscheiden. Die von den Initiatoren benannten Vertrauenspersonen haben das Recht auf Anhörung in der BVV und in ihren Ausschüssen.

Das Bezirksverwaltungsgesetz sieht zusätzlich auch die Möglichkeit für die Beantragung eines Bürgerentscheides in den Angelegenheiten vor, zu denen die BVV Beschlüsse fassen kann. Nähere Informationen bzw. das Bezirksverwaltungsgesetz mit den entsprechenden Regelungen über die Beantragung und Durchführung eines Antrages auf Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sowie weitere Regelungen und Hinweise erhalten Interessierte im BVV-Büro, im Internet auf der Homepage des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf unter der Rubrik Bezirksverordnetenversammlung oder auf der Homepage der Senatsverwaltung für Inneres und Sport.

Gäste willkommen

Ich lade alle Bürgerinnen und Bürger ein, die hier dargestellten Möglichkeiten zu nutzen, sei es als Gäste bei den Sitzungen der BVV und der Fachausschüsse, sei es, indem sie ihre Anliegen z. B. in der Einwohnerfragestunde vortragen, oder sich bei persönlichen Problemen mit der Bezirksverwaltung an den Ausschuss für Eingaben und Beschwerden wenden. Ich stehe Ihnen auch gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Sollten Sie weitere Fragen haben, erreichen Sie die Bezirksverordnetenversammlung unter der Telefonnummer 90 299 4001/4002, per E-Mail unter: bvv[at]ba-sz.berlin.de.

www.steglitz-zehlendorf.de/bvv

René Rögner-Francke

Seit 2006 ist René Rögner-Francke
Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin.

Ein Beitrag aus dem Magazin „Im Mittelpunkt“ 4/2017 mit dem Leitthema „Runde Tische und Bürgerbeteiligung“
Das ganze Magazin können Sie als eBook oder interaktives Pdf herunterladen, die gedruckte Version, einschließlich dem Einleger mit allen Veranstaltungen des SzS, finden Sie in unseren Einrichtungen.