Die im Jahr 2016 gegründete BMH Berliner MENSCHEN helfen Stiftungs-gGmbH ist Ausdruck gelebten bürgerschaftlichen Engagements. Privatpersonen aus den unterschiedlichsten Lebens- und Arbeitsbereichen haben sich zusammengeschlossen, weil sie sich für die Verbesserung der Lebensbedingungen sozial benachteiligter Menschen engagieren und einsetzen möchten. Aktuell liegen der Initiative besonders das Wohlergehen und eine gelingende Integration minderjähriger unbegleiteter Geflüchteter am Herzen.

Es werden finanzielle Mittel eingeworben bei Menschen, denen es gut geht, um anderen zu helfen, denen es nicht gut geht. Die Stiftungsgesellschaft unterstützt soziale Projekte darin ihr soziales Engagement noch besser und noch zielgenauer durchzuführen und will neue Projekte und Initiativen anstoßen, die sich gemeinnützig in unserer Stadt engagieren und sie fördern.

Die BMH Berliner MENSCHEN helfen Stiftungs-gGmbH ist vom Finanzamt für Körperschaften als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und ist Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPW) an.

Der Wettbewerb

Die „BMH Berliner MENSCHEN helfen Stiftungs-gGmbH“ (BMH Stiftungsgesellschaft) ruft mit dem Ideen-Wettbewerb „Ankommen. Wohnen. Leben. Neue Konzepte für die Unterbringung und Integration unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge zur Bewerbung von innovativen Projektideen auf, die neue Möglichkeiten für Wohnformen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen konkret beschreiben. Die Stiftungsgesellschaft lobt in diesem Rahmen ein Preisgeld   von

5.000 Euro sowie ein Startkapital zur Umsetzung der besten Projektidee von 25.000 Euro aus. Alle Bewerbungen werden gesichtet und, soweit sie die Kriterien und formalen Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllen, nominiert. Teilnehmen dürfen Personen ab 18 Jahre, die sich auch in Teams zusammenschließen können sowie gemeinnützige Organisationen. Einsendeschluss ist der 15. Mai 2017.

Hintergrund

2015 fanden 4.252 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF), also Kinder oder Jugendliche, die ohne Eltern oder andere berechtigte Begleitpersonen auf der Flucht sind, die Aufnahme in Berlin. In einer sogenannten Clearingphase wurden (und werden) zunächst Herkunft, Identität und vor allem Alter des Geflüchteten geklärt, anschließend geht die Verantwortung von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft auf eines der bezirklichen Jugendämter über. Der Jugendliche wird im Rahmen stationärer Jugendhilfe (§ 34 KJHG) untergebracht.

Die Unterbringung Jugendlicher in vorhandene Regelsysteme erscheint naheliegend – ist aber nicht in jedem Fall passend: Alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (umF) brauchen eine Wohnmöglichkeit und eine gute Versorgung, nicht jeder aber intensive sozialpädagogische Angebote. Vielmehr reichen für viele dieser Jugendlichen stabile soziale Kontakte und Unterstützung in den vielen Anforderungen des Lebens in Berlin und der Ausbildung. Möglichkeiten der sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Teilhabe sind hier oft wichtiger, als bestehende pädagogische Angebote, die für andere Zielgruppen entwickelt wurden.

Damit Integration gelingen kann und junge Geflüchtete sich ein eigenes, gelingendes Leben aufbauen können, sucht die BMH Stiftungsgesellschaft nach alternativen und innovativen Lösungen.

Weitere Infos und Kontaktinformationen finden Sie auf der Seite www.bmh.berlin.de